Kindertagesstätte Pusteblume
  Kindertagesstätte        Pusteblume

"Bedeutung des gesellschaftlichen Auftrags für unsere Arbeit"

Jedes Kind hat laut Gesetz ein Recht auf Betreuung, Erziehung und Bildung. Ziel einer guten pädagogischen Arbeit ist es, dass sich das Kind selbstständig in der Begegnung mit Naturphänomenen und Lebensvorgängen, Wissen über die Welt,         die Menschen und sich erschließt.                                                                                                Um diesem Verständnis frühkindlicher Bildungsprozesse und der Eigenständigkeit des Bildungs- und Erziehungsauftrags von Kindertageseinrichtungen auch bildungspolitisch mehr Geltung zu verschaffen, wurden in den vergangenen Jahren Bildungs- und Erziehungspläne verfasst. Laut § 4 Kindertagesstätten Gesetz haben alle Kindertagesstätten einen eigenen Betreuungs-, Erziehungs-, Bildungs- und Förderauftrag. Dabei ist die Entwicklung von Mädchen und Jungen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu unterstützen und das leibliche, seelische und geistige Wohl des Kindes fördern.                                     Diese Empfehlungen bieten den Erzieherinnen Orientierung bei der Planung, Umsetzung und Bewertung einer auf die individuellen Kompetenzen jeden Kindes ausgerichteten Bildungsförderung,sollen aber kein „Lehrplan“ sein.                                  In Kindertagesstätten steht grundsätzlich das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Aufgabe des pädagogischen Fachpersonals ist es, das Wohl des Kindes zu gewährleisten und sicher zu stellen.      So verpflichtet der Gesetzgeber die Kindertageseinrichtungen, mit den Eltern eine Erziehungspartnerschaft einzugehen, die Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu unterstützen und zu beraten sowie mögliche Risikosituationen für das Kind einzuschätzen und vorbeugend aktiv zu werden.                                                                                                                 Wenn im Rahmen unserer täglichen Arbeit der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung aufkommt, sind wir verpflichtet nach § 8 a SGB VIII tätig zu werden und erfahrene Fachkräfte hinzuzuziehen.       Die pädagogische Arbeit soll sich neben dem Entwicklungsstand der Kinder auch an deren Lebenssituation orientieren. Dazu gehört unter anderem, dass sich die Kindertageseinrichtung nach außen öffnet und am gesellschaftlichen Leben teilnimmt und nicht zu einem sozial abgeschlossenen Raum wird.

 

Druckversion | Sitemap
© KiTa Pusteblume